Allgemeine Geschäfts-/Mietbedingungen

Stand 2014 /2016

 

YES* Agentur

Stefan Münich & Saskia Kirchner

Nachfolgend: YES* Agentur genannt

 

AGB´s über folgenden 6 Seiten

 

 

§1 Einleitung

 

Leider können auch wir nicht auf das “Kleingedruckte“ verzichten. Unsere allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) sollen klare Verhältnisse in der Zusammenarbeit zwischen Ihnen, nachfolgend Auftraggeber oder Mieter genannt, und der Fa. YES* Agentur, Stefan Münich & Saskia Kirchner - Nachfolgend: YES* Agentur genannt, schaffen.

 

Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Werkbesteller, Käufer oder Auftraggeber (nachfolgend „Kunde/ Auftragge­ber/ Mieter“) und uns YES* Agentur (nachfolgend „Lieferant/ YES* Agentur“) hinsicht­lich unserer Waren und/oder Leistungen, insbesondere Kaufverträge, Werkverträge oder sonstige in Auftrag gegebenen Leistungen (Inbetriebnahmen, Montagen etc.) abgeschlos­sen werden. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kun­den widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Steht der Lieferant mit dem Kun­den in längerer Geschäftsbeziehung, so gelten diese AGB auch dann, wenn auf ihre Gel­tung nicht besonders hingewiesen wird. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.

1.2 Mitarbeitern unseres Unternehmens ist es untersagt, von diesen Bedingungen abwei­chende Zusagen zu machen. Mündliche Vereinbarungen entfalten nur dann Wirksamkeit, wenn sie schriftlich vom uns bestätigt werden.

 

§2 Angebot/Auftrag / Vertragsabschluss

Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, oder durch die Ausführung einer angebotenen Leistung zu Stande. Emails gelten als schriftliche Auftragsbestätigung auch ohne digitale Signatur. Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber und die Bestellan­nahme (Auftragsbestätigung) durch YES* Agentur bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schrift­form.

§3 Leistungen

 

1. Der Umfang der Leistungen von YES* Agentur ergibt sich aus der schriftlichen

Auftragsbestätigung. Leistungsdaten und Muster sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich

bestätigt werden.

 

2. YES* Agentur ist zur Verarbeitung der vom Kunden gelieferten Vorlagen bzw. Daten nur

soweit verpflichtet, wie sie sich aus den Leistungsbeschreibungen des Vertrages ergeben.

Von uns vorgelegte Entwürfe und Skizzen dienen der grundsätzlichen Anschauung von

Situationen und Stimmungen. In der Umsetzung kann deshalb von den vorgelegten Skizzen

und Entwürfen aus gestalterischen, funktionalen oder sonstigen Gründen abgewichen wer­den. Einzelheiten können im Angebotstext schriftlich fixiert werden.

 

3. Eine Herauslösung/Streichung von Leistungen oder Produkten nach Auftragsbestätigung

führt nicht automatisch zu einer Preissenkung.

 

4. Grundsätzlich gilt, dass YES* Agentur seine Leistungen nur dann fristgerecht erbringen

kann wenn der Vertragspartner für einen freien Zugang zum Ort der Leistung (Auf- und Abbau Ort), Be- und Entlademöglichkeiten während Auf- und Abbau, ausreichend kostenfreien Parkraum in unmittelbarer Nähe und die ungehinderte Anfahrt zum Leistungsort, sorgt. Sollte es durch das verschulden des Vertragspartners zu weniger als den von uns kalkulierten Ar­beitszeiten kommen, so kann YES* Agentur nur noch diejenige Qualität einer Leistung erbrin­gen, die mit zumutbaren Mitteln möglich ist.

 

5. Beim Eintritt von höherer Gewalt oder von unvorhersehbaren Hindernissen wie Krankheit

von unersetzbaren Mitarbeitern, Ausfall von wichtigen Maschinen, unvollständige Datenübertra­gung, Netzwerk- und Serverproblemen, etc. kann der vereinbarte Produktions-zeit­raum verlängert werden. Die vereinbarten Produktions- und Bearbeitungszei­ten sind grundsätzlich unverbindliche Zielvorgaben, aber Selbstverständlich gilt in angemessener Form, und Sorgfalt Verzögerungen vorzubeugen.

 

6. Reparaturen 

Unser Unternehmen hat dem Kunden auf die Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur dann aufmerk­sam zu machen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich auf Wiederherstellung um je­den Preis besteht. Erweist sich erst im Zuge der Durchführung der Reparatur und ohne dass dies unserem Unternehmen aufgrund dessen Fachwissens bei Vertragsabschluß erkennbar war, dass die Sache zur Wiederherstellung ungeeignet ist, so hat unser Unternehmen dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat in diesem Fall die bis dahin aufgelaufe­nen Kosten bzw. wenn er darauf besteht und dies technisch noch möglich ist, die Kosten für den Zusammenbau zerlegter Sachen zu bezahlen. 

 

 

§4 Hinzuziehen Dritter

 

1. YES* Agentur bietet seine Leistungen selbst oder durch Dritte an. Dritte können z.B.

fachkundige Zulieferer, oder Personen sein.

 

2. Zur Abwicklung unsere Aufträge bedienen wir uns unserer fachkundigen Zulieferer und

freien Mitarbeiter. Eine höchstpersönliche Abwicklung der Aufträge muss separat im Ange­bot schriftlich fixiert werden.

 

3. Sollte es durch die Beschaffung und Herstellung von Leistungen und Gegenständen durch

Dritte zu Verzögerungen kommen, oder sollten diese Ihr Recht auf Nachbesserung geltend

machen, ist YES* Agentur dazu berechtigt die Verzögerungen an den Vertragspartner

weiterzugeben, bzw. kann für die entstandenen Verzögerungen nicht Haftbar gemacht wer­den.

 

 

§3 Mietdauer/ Transport

 

Bei Mietgeschäften beginnt die Mietzeit mit dem Tag der Abholung/Anlieferung und endet mit dem Tag der Rückgabe/Abholung der gemieteten Artikel. Abholung und Rückgabe kön­nen nur, wenn nicht anders vereinbart, während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 9.00 - 18.00Uhr) erfolgen. Die Anlieferung/ Abholung durch die Fa. YES* Agentur kann gegen sepa­rate Berechnung erfolgen. Die Mietzeit wird je nach Vereinbarung in Tagen oder Wo­chen berechnet. Angefangene Tage werden als voller Tag berechnet.

 

 

§4 Zahlungsbedingungen/ Preise

 

Unsere Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, grundsätzlich wie folgt:

 

1.1 Alle Beträge sind, wenn nicht anders ausgewiesen, Nettobeträge, und verstehen sich

zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

1.2 Lieferart: Ab Lager YES* Agentur ohne Transport, Verpackung und Versicherung.

 

1.3 Fälligkeiten der Zahlungen:

bei schriftlicher Beauftragung 50% Vorkasse

Nach erhalt der Rechnung, sofort netto Kasse ohne Abzüge.

 

1.4 Alle Preisangaben vorbehaltlich technischer oder künstlerischer Änderungen. Überschreitun­gen werden schriftlich begründet.

 

1.5 Nachträglich bestellte Zusatzleistungen werden zusätzlich abgerechnet.

 

1.6 Bei einem vorzeitigen Abbrechen des Auftrages bis zu 24 Std. vor dem vereinbarten Ter­min werden erbrachte Teilleistungen inkl. der entstehenden Kosten für Subunternehmer in

Rechnung gestellt. Wird der Auftrag in den letzten 24 Stunden vor vereinbarter Leistungs-erbrin­gung abgebrochen kann die volle Auftragssumme in Rechnung gestellt wer­den.

 

2. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums unserer Rechnungen von mehr als 5 Tagen

berechnen wir vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Hauptfinan­zierungssatz der EZB. Je Mahnvorgang berechnet YES* Agentur, unabhängig von

Kosten die durch anwaltliche Vertretung oder die Dienste eines Inkassounternehmens

entstehen, pauschal € 5,- netto als Bearbeitungsgebühr.

 

3. Bei Verzug des Auftraggebers werden alle weiteren Verbindlichkeiten sofort zur Zahlung

fällig.

 

4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht ist für den Auftraggeber ausgeschlossen.

 

5. Vorbestellte oder reservierte Mietartikel, die nicht abgenommen/ abgeholt werden, wer­den dem Auftraggeber voll in Rechnung gestellt.

 

6. Ist die Vermietung noch möglich, so trägt der Auftraggeber nur die durch seine Nicht-abnahme entstandenen Kosten.

 

 

§5 Eigentumsvorbehalt:

 

1. Alle Lieferungen, seien sie selbstständig nutzbar oder Teil eines Gesamtauftrages, bleiben

bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. YES* Agentur.

 

2. YES* Agentur ist berechtigt, bei nicht vertragsgemäßem Zahlungsausgleich des Auftragge­bers, die erbrachten Lieferungen und Leistungen auf Kosten des Auftraggebers ohne weitere Be­nachrichtigung zur Sicherung unserer Forderungen in unseren Besitz zu bringen. Dies gilt auch bei Lieferungen die nur im Zusammenhang mit weiteren Lieferungen und Leistungen nutzbar sind, und zum Abtransport zerlegt/ demontiert werden müssen.

 

3. YES* Agentur haftet nicht für die aus der Sicherung entstehenden Schäden. Hier unter

fallen auch Schäden wie: Einschränkungen der Nutzbarkeit/ Wiederverwendbarkeit, Ausfall/

Einnahmeverlust. Schadenersatz gilt als ausgeschlossen.

 

4. Der erforderliche Aufwand für die Sicherungsmaßnahme geht, mit Nachweis der Kosten,

vollständig zu Lasten des Auftraggebers

 

5. Der Auftraggeber darf gelieferte Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr

weiterveräußern. Er hat sich das Eigentum an der Ware gegenüber seinem Abnehmer

vorzubehalten, bis dieser den Kaufpreis vollständig gezahlt hat.

 

6. Der Auftraggeber darf die Waren weder verpfänden noch sicherungsübereignen

 

 

§6 Haftung/ Gewährleistung

 

1. Vom Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter/ Auftraggeber, dessen Beauftragten oder die Transportperson trägt der Mieter/ Auftraggeber das Risiko für den Untergang oder eine Ver­schlechterung der Mietgegenstände/ Bauten/ Dienstleistungen, gleichgültig durch wen verur­sacht und ohne dass es auf ein Verschulden des Mieter/ Auftraggebers an kommt. Die Gefahrtragung endet mit der Rückgabe der Mietgegenstände an die Fa. YES* Agentur.

 

2. Die übergebenen Mietgegenstände/ Bauten/ Dienstleistungen sind nicht über YES* Agen­tur versichert. Es wird dem Mieter/ Auftraggeber empfohlen, diese für den Zeitraum der Miet-/ Projekt- bzw. Veranstaltungsdauer versichern zulassen.

 

3. Der Mieter/ Auftraggeber haftet für Beschädigungen in Höhe der Kosten der Wiederherstel­lung des ursprünglichen Zustandes, bei Verlust oder Zerstörung bis zur Höhe der nachgewiesenen Wiederbeschaffungskosten.

 

4. Die Haftung der YES* Agentur ist dem Grunde nach auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,

der Höhe nach auf den dem Vertragspartner entstandenen Schaden, höchstens jedoch auf 10% der Vertragssumme beschränkt.

5. Die Mietgegenstände/Bauten/ Dienstleistungen gelten als mangelfrei an den Mieter/ Auftrag­geber übergeben, wenn dieser nicht sofort bei Abholung etwaige Mängel anzeigt. Die Mängelanzeige bedarf der Schriftform. Darüberhinaus trägt der Auftraggeber die Beweislast dafür, dass eine bei Rückgabe der Mietsache festgestellte Beschädigung nicht während der Mietdauer entstanden ist.

 

6. Um einen durch gängigen Kundenservice sicherzustellen, ist der Fa. YES* Agentur bzw.

Ihren Vertretern ein angemessener Zugang zu den erbrachten Lieferungen/ Leistungen/

Vermietartikeln zu gewähren.

 

 

§7 Urheber- und Lizenzschutzrechte

 

1. Alle durch YES* Agentur eingebrachten Ideen, Konzepte, Entwürfe und Realisationen

sind geistiges Eigentum von der YES* Agentur und dürfen nicht ohne schriftliche Genehmi­gung verwendet, verändert, verbreitet oder genutzt werden. Erträge aus einer Verletzung dieser Bestimmung sind ohne Verzögerung und ohne Abrechnung eventueller Vorkosten in voller Höhe an die YES* Agentur zu entrichten.

 

2. Wird durch den Auftraggeber ein Auftrag erteilt, der ganz oder teilweise Schutzrechte

irgendeiner Art berührt, so geht YES* Agentur davon aus, dass der Auftraggeber im Besitz

der Nutzungsrechte ist. Der Auftraggeber hat YES* Agentur von jeglichen Ansprüchen Dritter frei zu halten.

 

3. Die Lieferungen und Leistungen der YES* Agentur werden unter Umständen für eigene Zwecke/ Werbung auf Medien jeder Form gespeichert/ festgehalten und abgebildet/

wiedergegeben. Wenn dies vom Auftraggeber bei der Auftragserteilung nicht schriftlich unter­sagt wird, so wird sein Einverständnis vorausgesetzt.

 

 

§8 Salvatorische Klause

 

1. Sollte eine Bestimmung der vorgenannten Bedingungen nicht rechtskräftig sein, so bleibt

die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestim­mung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit Ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

 

2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieser Bestimmungen bedür­fen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

 

§9 Schlussbestimmung und Salvatorische Klausel

 

1.1 Erfüllungsort ist Hamburg

1.2 Es gilt das deutsche bzw. europäische Recht.

1.3 Der Gerichtsstand ist Hamburg

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmun­gen nicht.